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Rotes Kennzeichen für Händler

Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt. Ein rotes Kennzeichenschild darf nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.

Hinweis: Das zum roten Kennzeichen gehörige, besondere Fahrzeugscheinheft ist stets mitzuführen.

Voraussetzungen Erforderliche Unterlagen

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Titel dieser Seite: Ratgeber Kfz-Kennzeichen - Rotes Kennzeichen für Händler