Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Seit dem 01.10.2005 gibt es die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt den Kfz-Schein (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil 2 den Kfz-Brief (Fahrzeugbrief).

Wenn ein Fahrzeug neu zugelassen wird, stellen die Kfz-Zulassungsstellen nur noch die neuen Zulassungsdokumente aus. Für bereits zugelassene Kfz behalten der bisherige Kfz-Schein und Kfz-Brief aber weiterhin ihre Gültigkeit. Kfz-Halter sind daher nicht verpflichtet, die alten Fahrzeugpapiere in die neuen Dokumente einzutauschen.

Ein Umtausch wird aber durchgeführt, wenn Veränderungen  in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen, wie zum Beispiel ein Halterwechsel, eine Ummeldung oder eine technische Veränderungen am Fahrzeug. Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle zieht dann die alten Fahrzeugpapiere ein und stellt gegen eine Gebühr die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 aus.