Wiederzulassung nach Stilllegung
Mit Einführung der StVZO hat eine wichtige Änderung für die Abmeldung eines Kfz stattgefunden. Seither muss der Fahrzeughalter bei Abmeldung des Fahrzeugs nicht mehr zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Stilllegung wählen. Damit erleichtert sich auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren nach Stilllegung erneut zugelassen werden soll, muss lediglich die Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht eingehalten werden. D.h. für den Fahrzeughalter, dass die Untersuchung nur dann ansteht, wenn diese während der Stilllegungszeit erforderlich war.
Wenn das Fahrzeug jedoch länger als 7 Jahre stillgelegt wurde, erlischt die Betriebserlaubnis. Infolgedessen muss für die Wiederzulassung eine Vollabnahme durch den TÜV bzw. die Dekra erfolgen.
Stilllegungsvermerk
Für Fahrzeuge, die vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurden, erhielt man von den Kfz-Zulassungsstellen eine Abmeldebescheinigung. Möchten Sie ein Kfz wieder zulassen, das vor diesem Datum stillgelegt wurde, denken Sie bei der Wiederzulassung an die Vorlage dieser Bescheinigung. Für die restlichen Fahrzeuge gilt: Der Stilllegungsvermerk befindet sich auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Umtausch der Zulassungspapiere
Liegen für das Fahrzeug noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vor, erhalten Sie bei der Wiederzulassung gegen eine Gebühr die neuen bundeseinheitlichen Fahrzeugdokumente, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
Kfz-Kennzeichen
Bei der Abmeldung eines Kfz bieten die Kfz-Zulassungsstellen dem Fahrzeughalter mitunter die Möglichkeit, das Kennzeichen für 1 Jahr reservieren zu lassen. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, erhalten Sie bei der Wiederzulassung das vorherige Kennzeichen erneut zugeteilt. Andernfalls wird dem Fahrzeug eine neue Kennzeichennummer zugewiesen.
Entscheiden Sie sich für ein Wunschkennzeichen, können Sie dieses bereits im Voraus für 12,80 € reservieren oder direkt vor Ort in der Zulassungsstelle gegen eine Gebühr von 10,20 € zuteilen lassen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung
Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs benötigen die Kfz-Zulassungsstellen folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- 7-stellige elektronische Versicherungsnummer
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug
- Kennzeichenschilder (falls vorhanden)