Da die deutschen Zulassungsstellen Fahrzeugpapiere und Dokumente in Kopierform nicht annehmen, sollten Sie bei Übergabe des Fahrzeugs darauf achten, dass Sie alle Papiere im Original erhalten. Dies gilt vor allem für den Kaufvertrag und die Rechnung, die dem Käufer als Eigentumsnachweis dienen.
Die ausländischen Fahrzeugpapiere müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden. Diese werden im Zuge des Zulassungsverfahrens eingezogen und Sie erhalten die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgehändigt.
Für Gebrauchtwagen, die mit einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung geliefert werden, gilt ein vereinfachtes Verfahren. Dies kann vor allem bei Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Ländern vorteilhaft sein, da diese Fahrzeuge häufig den deutschen Richtlinien und Regelungen nicht entsprechen.
Liegt für den Wagen keine Übereinstimmungsbescheinigung vor, muss das Fahrzeug beim TÜV bzw. der Dekra vorgeführt und einer Einzelabnahme unterzogen werden. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie von der Prüfstelle ein technisches Gutachten, das bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
Ist das Fahrzeug älter als 3 Jahre, haben Sie sich nach den deutschen Regelungen für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu richten.
ür Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern wird bei Einfuhr sowohl die Zollsteuer als auch die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Zollstelle berechnet den Zoll mit 10% und die Umsatzsteuer mit 19%. Der ausstehende Betrag muss an der Zollstelle beglichen werden. Danach erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
Bevor der Gebrauchtwagen in Deutschland zugelassen werden kann, benötigen die Kfz-Zulassungsstellen noch zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug. Die Bescheinigung erhalten Sie nach einem formlosen Anfrageschreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt. Vergessen Sie nicht den Hersteller, den Fahrzeugtyp und die Fahrgestellnummer anzugeben, damit die Bearbeitung durchgeführt werden kann. Die Bescheinigung wird Ihnen per Nachnahmegebühr zugesandt und ist 1 Monat lang gültig.