Zulassung von finanzierten Fahrzeugen

Die wenigsten Autokäufer können Ihren Neuwagen auf Anhieb bezahlen. Viele müssen auf einen Autokredit zurückgreifen. Bis alle Raten abgezahlt sind, gehört das Auto dem Kreditgeber. Erfahren Sie hier, welche Besonderheiten sich dadurch bei der Zulassung von finanzierten Fahrzeugen ergeben und welche Dokumente Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen. Außerdem geben wir Ihnen noch einen Tipp, wie Sie den richtigen Autokredit für sich finden.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II bei finanzierten Fahrzeugen

Solange Ihr Autokredit noch nicht abbezahlt ist, ist der Kreditgeber der Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Die Bank oder der Händler bei dem Sie den Kredit aufgenommen haben, behält für diesen Zeitraum den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Für die Zulassung, eine Ummeldung, Abmeldung oder die Eintragung von technischen Änderungen bei der Kfz-Behörde müssen Sie dieses Dokument vorlegen.

Dafür können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Kreditgeber anfordern und dieser sendet sie dann zur Kfz-Zulassungsstelle. Ohne diese Bescheinigung kann keine Zulassung erfolgen! Informieren Sie sich daher vor dem Gang zu Ihrer Kfz-Behörde, ob der Fahrzeugbrief Ihres Wagens dort bereits vorliegt, am besten telefonisch.

Sobald der Fahrzeugbrief bei der Kfz-Behörde eingetroffen ist, wird er für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt (in der Regel zwei bis drei Wochen), bevor er wieder an den Kreditgeber zurückgesandt wird. Warten Sie also nicht zu lange mit Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle.

Neben den Gebühren für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsstelle fallen für die Aufbewahrung und Rücksendung der Fahrzeugpapiere Zusatzkosten von ca. 15 Euro an.

Dokumente für die Zulassung Ihres finanzierten Fahrzeugs

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Mandat (Einzug der Kfz-Steuer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei einer Vertretung: der Bevollmächtigte benötigt seine Ausweisdokumente, eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und dessen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • bei Minderjährigen: Ausweisdokumente und schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten

Neue Kennzeichenschilder für Ihr Fahrzeug bekommen Sie entweder vor Ort oder Sie bestellen diese bequem online. Auf unserem Portal können Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren und wir prägen und versenden Ihre Schilder direkt zu Ihnen nach Hause.

Der Autokredit für die Fahrzeugfinanzierung – vergleichen lohnt sich!

Für die Fahrzeugfinanzierung gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. Ein Kredit kann nicht nur bei der Bank, sondern auch beim Fahrzeughändler oder einer Leasinggesellschaft beantragt werden. Autokredite werden mit relativ geringen Zinsen angeboten, da der Kreditgeber quasi ein Pfand hat, anders als wenn Sie einen Kredit für eine Urlaubsreise aufnehmen würden.

Es lohnt sich in jedem Fall, wenn Sie einen Autokreditvergleich durchführen, damit Sie die besten Konditionen für Ihren Kauf finden. Neben klassischen Ratenkrediten gibt es zum Beispiel die Drei-Wege-Finanzierung mit einer Anfangs- und Endrate zusätzlich zu den monatlichen Ratenzahlungen. Informieren Sie sich genau, welcher Kredit am besten für Sie geeignet ist.

Beachten Sie: Finanzierte Fahrzeuge, die noch abbezahlt werden, können nicht einfach verkauft werden. In der Regel muss vorher der restliche Betrag bezahlt werden. Wenden Sie sich daher an Ihren Kreditgeber, um einen Verkauf während der Finanzierung zu regeln.