Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Mit dem 01.03.2007 hat die neue Fahrzeugzulassungsverordnung die Zulassungsbestimmungen, die bis dahin die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) regelte, übernommen. Unter die neue Fahrzeugzulassungsverordnung fallen alle Zulassungsverfahren, wie Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung eines Kfz. 

Alle Regelungen, die neu in Kraft getreten sind, werden erst nach der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung wirksam. Wurden vor Eintreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung zum Beispiel Kfz-Kennzeichen ausgestellt oder wurde ein Kfz zugelassen, sind die bis dahin geltenden Vorschriften weiterhin gültig. 

Dies betrifft auch Fahrzeuge, die am Zweitwohnsitz angemeldet sind. Wurde das Fahrzeug vor dem 01.03.2007 am Zweitwohnsitz zugelassen, ist die Kfz-Ummeldung auf den Hauptwohnsitz nicht verpflichtend. Das Fahrzeug muss erst bei einer Neuzulassung oder Änderung des Zweitwohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk am Hauptwohnsitz angemeldet werden.


Fahrzeugzulassungsverordnung FZV
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