In Deutschland haben die Bundesländer seit Mai 2004 die Möglichkeit, bei der Zulassung eines Kfz eine vorherige Erteilung zur Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zu verlangen. Von dieser neuen Regelung haben die meisten Bundesländer inzwischen Gebrauch gemacht.
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist in fast allen Bundesländern seither eine vorherige Erteilung der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer unerlässlich. Nur in den Bundesländern Berlin und Bremen kann die Kfz-Steuer unter anderem noch bar oder per EC-Karte beglichen werden. Bundeseinheitlich gilt jedoch die Regelung, dass der Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassung keine offenen Steuerrückstände haben darf. Diese müssen, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann, bezahlt sein.