Sowohl zulassungspflichtige als auch nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge verfügen über eine Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis stellt damit ein wichtiges Fahrzeugdokument dar. Dieses Dokument sagt aus, dass das Fahrzeug oder das Fahrzeugteil den nationalen Bauvorschriften genügt. Nicht nur Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis, sondern auch bestimmte Fahrzeugteile.
In Deutschland befasst sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Fahrzeugteile in Serienfertigung. Um die Anerkennung von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen im Ausland zu vereinfachen, wurde die EG-Typengenehmigung eingeführt. Die EG-Typengenehmigung bzw. die EG-Betriebserlaubnis ist in Deutschland sowie in allen EWG-Staaten anerkannt.
Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen zwar nicht bei der Zulassungsstelle zugelassen werden, benötigen jedoch trotzdem eine Betriebserlaubnis. Zu den nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen zählen beispielsweise Mofas und Kleinkrafträder. Diese werden mit einem Versicherungskennzeichen beschildert. Das Versicherungskennzeichen ist ein Jahr gültig und kann bei Versicherungsunternehmen erworben werden.
Wenn Sie ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug bereits mit gültigem Versicherungskennzeichen kaufen, müssen Sie sich für die restliche Gültigkeitsdauer kein neues Kennzeichen besorgen. Sie können das aktuelle Kennzeichen beim Versicherungsunternehmen einfach auf Ihren Namen umschreiben lassen.
Ein neues Versicherungskennzeichen muss immer zum 1. März eines Jahres erworben und am Fahrzeug angebracht werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis erwerben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass der Erhalt einer neuen Betriebserlaubnis nicht immer problemlos vonstatten geht. Kaufen Sie daher wenn möglich nur Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis.
Jedoch kann es durchaus vorkommen, dass es vor allem bei älteren Modellen zum Verlust der Betriebserlaubnis gekommen ist. Um eine neue Betriebserlaubnis zu erlangen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Ist auf den Felgen des Fahrzeugs der Hersteller eingestanzt, wenden Sie sich an diesen um eine Folgebetriebserlaubnis zu erhalten. Wenn der Herstellername nicht entziffert werden kann, kann dieser immer noch anhand einer 5-stelligen Nummer ausfindig gemacht werden. Befindet sich die Nummer auf den Felgen, können Sie sich die Information über den Hersteller mittels der Nummer beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. Gibt es den Hersteller nicht mehr, übernimmt das Kraftfahrt-Bundesamt die Erstellung der Allgemeinen Betriebserlaubnis.