Betriebserlaubnis für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge

Fahrzeug mit Motor? Betriebserlaubnis ist Pficht!

Roter Motorroller
Motorroller, die max. 45 km/h fahren, sind nicht zulassungspflichtig

Eine Betriebserlaubnis ist in Deutschland für jedes motorisierte Fahrzeug Pflicht. Sie ist ein wichtiges Fahrzeugdokument, welches bescheinigt, dass das Fahrzeug den nationalen Bauvorschriften genügt.

Auch zulassungsfreie Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Radlader oder Stapler dürfen ohne amtliche Genehmigung und ein Dokument, in dem die technischen Daten und Beschränkungen vermerkt sind, nicht am Verkehr teilnehmen. Selbst für bestimmte Fahrzeugteile ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Kein einheitliches Dokument

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Form des Betriebserlaubnis-Dokuments. Folgende Ausprägungen sind denkbar:

  • EG-Übereinstimmungsbestätigung (Konformitätserklärung, „CoC“)
  • ABE (allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes)
  • Gutachten einer fachkundigen Stelle (z. B. TÜV, Dekra) zum Erhalt einer Einzelgenehmigung oder einer Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeuge (Siegel der Zulassungsbehörde ebenfalls erforderlich)

Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge

Zu den zulassungsfreien Fahrzeugen zählen beispielsweise Mofas, Kleinkrafträder oder Arbeitsmaschinen. Diese werden mit einem Versicherungskennzeichen beschildert. Das Versicherungskennzeichen ist ein Jahr gültig und kann bei Versicherungsunternehmen erworben werden.

Wenn Sie ein nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug bereits mit gültigem Versicherungskennzeichen kaufen, müssen Sie sich für die restliche Gültigkeitsdauer kein neues Kennzeichen besorgen. Sie können das aktuelle Kennzeichen beim Versicherungsunternehmen einfach auf Ihren Namen umschreiben lassen.

Ein neues Versicherungskennzeichen muss immer zum 1. März eines Jahres erworben und am Fahrzeug angebracht werden.

Betriebserlaubnis verloren oder nicht vorhanden – so erhalten Sie ein neues Dokument

Wenn Sie ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis erwerben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass der Erhalt einer neuen Betriebserlaubnis nicht immer problemlos vonstatten geht. Kaufen Sie daher wenn möglich nur Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis. Es kann vor allem bei älteren Modellen durchaus vorkommen, dass keine Betriebserlaubnis mehr vorliegt.

Um eine neue Betriebserlaubnis zu erlangen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Ist auf den Felgen des Fahrzeugs der Hersteller eingestanzt, wenden Sie sich an diesen, um eine Folgebetriebserlaubnis zu erhalten. Wenn der Herstellername nicht identifiziert werden kann, können Sie ihn immer noch anhand einer 5-stelligen Nummer ausfindig machen. Befindet sich die Nummer auf den Felgen, können Sie sich die Information über den Hersteller mittels der Nummer beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen. Nun können Sie beim Hersteller eine Ersatz-Betriebserlaubnis anfordern. Existiert die Herstellerfirma nicht mehr, ist ein Vollgutachten des TÜV erforderlich.