Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Neben Fahrzeugen benötigen auch bestimmte Bauteile, wie beispielsweise Sonderräder, Alu-Felgen oder Auspuffanlagen eine gesonderte Genehmigung. Diese wird Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile genannt und ist in § 22 StVZO geregelt.

Achtung: Wenn Bauteile mit Betriebserlaubnis korrekt eingebaut werden, erlischt dadurch nicht die Notwendigkeit der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs.

Inhalt einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Der Hersteller vermerkt in der Betriebserlaubnis die Beschränkungen und Vorschriften für den Einbau des Fahrzeugteils. Darüber hinaus muss in der Betriebserlaubnis angegeben sein, ob das Bauteil nur für eine bestimmte Art oder Typ von Fahrzeugen verwendet werden darf.

Die Anbauvorschriften, denen das Fahrzeugteil unterliegt, müssen strikt befolgt werden, da bei einer Missachtung die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erlöschen kann. Der Anbau eines Fahrzeugteils kann darüber hinaus von einer Änderungsabnahme abhängig sein, die bei einer technischen Prüfstelle durchgeführt wird.

Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil bzw. die Bescheinigung über die Änderungsabnahme sollte den Fahrzeugpapieren beigelegt sein und nach Aufforderung der Polizei vorgelegt werden können.

EG-Betriebserlaubnis, E-Pass und E-Prüfzeichen

Für die Erstellung der EG-Betriebserlaubnis ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Für Fahrzeugteile, die aus EU-Ländern importiert werden, ist in der Regel die EG-Betriebserlaubnis bzw. der E-Pass erhältlich.

Die EG-Betriebserlaubnis bescheinigt, dass das Fahrzeugteil den europäischen und folglich auch den nationalen Vorschriften genügt.

Fahrzeugteile mit einer EG-Betriebserlaubnis werden mit dem E-Prüfzeichen gekennzeichnet. Ist das E-Prüfzeichen nach Anbau auf dem Fahrzeugteil lesbar, brauchen Sie die Betriebserlaubnis nicht in den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

Das E-Prüfzeichen wird auf Fahrzeugteilen vermerkt, die genehmigt werden müssen. Dies kann auf Basis von zwei verschiedenen Regelungen entstehen. Das Prüfzeichen kann nach EU- und ECE-Richtlinien erstellt werden, wobei beide Regelungen in Deutschland normalerweise anerkannt werden. Die EU-Regelung gibt Auskunft darüber, dass für das Fahrzeugteil eine EG-Typengenehmigung vorliegt und die ECE-Regelung, dass das Bauteil entsprechend einer Bauartgenehmigung angefertigt wurde.

Ist das Fahrzeugteil mit einem E-Prüfzeichen gekennzeichnet, ist ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere im Prinzip nicht mehr notwendig. Der angegebene Anbaubereich sollte jedoch auf jeden Fall beachtet werden. Bedenken Sie, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis und der E-Pass modellbezogen sind und Anbauten nur an den genannten Fahrzeugmodellen erfolgen dürfen.