Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile entspricht der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und wird für bestimmte Fahrzeugteile angefertigt. Eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile kann u.a. für Sonderräder, Alu-Felgen und Sportauspuffanlagen ausgegeben werden. 

Der Hersteller vermerkt in der Betriebserlaubnis die Beschränkungen und Vorschriften für den Einbau des Fahrzeugteils. Darüber hinaus muss in der Betriebserlaubnis angegeben sein, ob das Bauteil nur für eine bestimmte Art oder Typ von Fahrzeugen verwendet werden darf. 

Die Anbauvorschriften, denen das Fahrzeugteil unterliegt, müssen strikt befolgt werden, da bei einer Missachtung die Betriebserlaubnis erlöschen kann. Der Anbau eines Fahrzeugteils kann darüber hinaus von einer Änderungsabnahme abhängig sein, die bei einer technischen Prüfstelle durchgeführt wird. 

Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil bzw. die Bescheinigung über die Änderungsabnahme sollte den Fahrzeugpapieren beigelegt sein und nach Aufforderung der Polizei vorgelegt werden können.

EG-Betriebserlaubnis

Für die Erstellung der Allgemeinen Betriebserlaubnis sowie der EG-Betriebserlaubnis ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Für Fahrzeugteile, die aus EU-Ländern importiert werden, ist in der Regel die EG-Betriebserlaubnis bzw. der E-Pass erhältlich. Die EG-Betriebserlaubnis bescheinigt, dass das Fahrzeugteil den europäischen und folglich auch den nationalen Vorschriften genügt. Fahrzeugteile mit einer EG-Betriebserlaubnis werden mit dem E-Prüfzeichen gekennzeichnet. Ist das E-Prüfzeichen nach Anbau auf dem Fahrzeugteil lesbar, brauchen Sie die Betriebserlaubnis nicht in den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

Das E-Kennzeichen wird auf Fahrzeugteilen vermerkt, die genehmigt werden müssen. Dies kann auf Basis von zwei verschiedenen Regelungen entstehen. Das E-Prüfzeichen  kann nach EU- und ECE-Richtlinien erstellt werden, wobei beide Regelungen in Deutschland i.d.R. anerkannt werden. Die EU-Regelung gibt Auskunft darüber, dass für das Fahrzeugteil eine EG-Typengenehmigung vorliegt und die ECE-Regelung, dass das Bauteil nach einer Bauartgenehmigung angefertigt wurde.

Ist das Fahrzeugteil mit einem E-Prüfzeichen gekennzeichnet, ist ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere im Prinzip nicht mehr notwendig. Der angegebene Anbaubereich sollte jedoch auf jeden Fall beachtet werden. Bedenken Sie, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis und der E-Pass modellbezogen sind und nur auf den eingeschränkten Fahrzeugmodellen angebaut werden dürfen.


Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
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