Erlöschen der Betriebserlaubnis

Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis

Die Durchführung von Veränderungen an einem Fahrzeug kann in einigen Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies kann vorkommen, wenn einer der folgenden Punkte durch die vorgenommenen Veränderungen auftritt: 

  1. Die genehmigte Fahrzeugart ändert sich im Zuge der Veränderung.      
  2. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten.       
  3. Die Änderung führt zu einem verschlechterten Abgas- oder Geräuschverhalten.

Außerdem kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn die Vorschriften für den Einbau der Fahrzeugteile nicht berücksichtigt wurden. Dies bezieht sich u.a. auf Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen, die nicht beachtet wurden. Auch die Nichteinhaltung einer Änderungsabnahme führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. 

Konsequenzen für das Fahren ohne Betriebserlaubnis

Das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis ist strengstens untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Bußgeldstrafen und Punkten in Flensburg bestraft wird. Darüber hinaus kann die Ordnungswidrigkeit je nach Schwere des Falles die sofortige Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs zur Folge haben.

Wiedererlangung der erloschenen Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis kann sowohl bei zulassungspflichtigen als auch bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen erlöschen. Wenn die Erlaubnis erst einmal erloschen ist, darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Betriebserlaubnis kann ihre Gültigkeit erst dann wiedererlangen, wenn alle Mängel beseitigt wurden oder die Veränderungen am Fahrzeug infolge einer Änderungsabnahme bei der technischen Prüfstelle akzeptiert wurden.


Erlöschen der Betriebserlaubnis
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