Ein Anhänger muss nach wie vor genehmigt und daher bei der Kfz-Zulassungsstelle zugelassen werden. Für die Anhänger-Zulassung benötigen Sie selbstverständlich nur ein Kennzeichen. Es muss auch kein Nachweis über die Abgasuntersuchung vorgelegt werden. Beachten Sie jedoch, dass auch Anhänger, genauso wie Fahrzeuge, einer Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Kfz mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen führen zu dürfen. Diese Verordnung wurde bis Ende 2010 verlängert und führt einige Neuregelungen mit sich.
Wichtig für den Fahrzeugführer ist, dass der Anhänger nicht mehr zusammen mit einem bestimmten Zugfahrzeug genehmigt werden muss, d.h. eine feste Zugkombination ist entfallen. Der Anhänger kann mit jedem Pkw gezogen werden, der die einzuhaltenden Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus ist die Kennzeichnung des Zugfahrzeugs mit einer Tempo100-Plakette weggefallen. Der Anhänger muss jedoch weiterhin mit der Plakette gekennzeichnet werden.
Auch die vorgeschriebenen Massenverhältnisse zwischen dem Anhänger und dem Zugfahrzeug sind angehoben worden.
Neuere Anhänger erfüllen in der Regel alle einzuhaltenden Werte und Vorschriften, die für den Erhalt einer Tempo100-Plakette erforderlich sind. Das für den Anhänger gültige Tempolimit wird im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vermerkt. Liegt die Herstellerbescheinigung vor, in der die Tempo100-Eignung des Anhängers bestätigt wird, wird der Anhänger in der Kfz-Zulassungsstelle direkt zugelassen.
Ist die Herstellerbescheinigung nicht gegeben oder stimmen die einzuhaltenden Daten nicht überein, muss eine Abnahme des Anhängers durch eine Prüfstelle (Zum Beispiel TÜV oder Dekra) oder einen amtlichen Sachverständigen erfolgen. Nach erfolgreicher Abnahme des Anhängers wird eine Bescheinigung erstellt, die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden kann. Diese nimmt die zusätzlichen Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I auf Basis der Bescheinigung vor.