Online-Abmeldung von Fahrzeugen

Seit Januar 2015 lassen sich Kraftfahrzeuge bequem von zu Hause aus abmelden. Die Neuregelung ist ein Teil der  internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Diese verfolgt das Ziel einer einfacheren und effizienteren Abmeldung und Zulassung von Fahrzeugen in den nächsten Jahren. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen die Online-Abmeldung mit sich bringt, welche Unterlagen Sie dazu benötigen und welche Schritte Sie dabei beachten müssen.

Smartphone mit QR-Code

Voraussetzungen für eine internetbasierte Fahrzeugabmeldung

Die Online-Abmeldung funktioniert bei allen ab dem 01.01.2015 neu oder wiederzugelassenen Fahrzeugen. Seitdem werden die neuen Zulassungsbescheinigungen und Siegelplaketten mit einem Buchstaben-Zahlen-Code sowie QR-Code Feld ausgegeben. Für die Stilllegung des Fahrzeugs ist die Kombination der Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Nummernschild notwendig.

Ausgenommen von der Online-Abmeldung sind bisher Fahrzeuge mit Verwertungsnachweis, Krafträder sowie Anhänger mit Wechselkennzeichen.

Benötigte Unterlagen für die Online-Abmeldung

Damit das Online-Verfahren der Fahrzeugabmeldung reibungslos funktioniert, sind vorab folgende Dokumente und Daten erforderlich:

  • Neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und Kartenlesegerät zur Übermittlung der Daten ins Netz
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sicherheitscodes der Siegel auf den Kennzeichenschildern

So funktioniert die Online-Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

  • Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein freilegen
  • Verdeckung der Siegelplaketten auf den Nummernschildern abziehen
  • Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Code einscannen
  • Identität feststellen mithilfe des neuen Personalausweises über die Webseite der zuständigen Zulassungsbehörde oder dem Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • Kombination der Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Siegelplaketten in das Formular des Portals eintragen
  • Gebühr zahlen
  • Fahrzeug wird mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet
  • Die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch oder unter Nutzung der verschlüsselten und gesicherten DE-Mail

Kosten und Zahlungsabwicklung für die Stilllegung

Trotz Einsparungen im Personalbereich bleiben die Gebühren unverändert, um die Ausgaben des neuen Verfahrens zu decken. Eine Abmeldung kostet somit 5,70 Euro zuzüglich 0,50 Euro für die Registrierung im Zentralen Fahrzeugregister. Für die Reservierung des Kennzeichens bei Wunsch auf Wiederzulassung des Fahrzeugs fallen weitere 2,60 Euro an. Die Gebührenzahlung erfolgt über die Internetplattform ePayBL. Die Plattform ermöglicht je nach Zulassungsbehörde eine Zahlung per Kreditkarte oder Giropay.

Vor- und Nachteile des neuen Abmeldeverfahrens

Vorteilhaft bei der Online-Abmeldung sind der gesparte Gang zur Zulassungsbehörde und die gewonnene Flexibilität. Terminvereinbarungen und Wartezeiten sind somit kein Thema mehr. Insbesondere Firmen mit einer hohen Anzahl von Stilllegungen profitieren von diesem Verfahren. Diesen kommt vor allem die einfache Erfassung und Übermittlung der Sicherheitscodes über den QR-Code zugute.

Bedenken durch die Sicherheitscodes Daten an Dritte weiterzugeben, sind unbegründet. Erst die Kombination der Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Nummernschild macht eine Abmeldung möglich. Zudem wird bei der die Online-Abmeldung immer ein Identitätsnachweis verlangt. Dafür müssen Sie sich ein Kartenlesegerät anschaffen. Die Kosten liegen hier bei mindestens 25 Euro.

Altes System für Abmeldung von Kraftfahrzeugen bleibt bestehen

Die reguläre Fahrzeugabmeldung über die Zulassungsstelle ist weiterhin möglich. Es wird lediglich eine Entlastung der Behörden angestrebt, da jährlich im Durchschnitt rund neun Millionen Kfz-Abmeldungen anfallen. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen über das Internet möglich werden. Die komplette Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist für das Jahr 2016 geplant.

Was ist noch neu seit 2015?

Fahrzeugbesitzer profitieren von der vereinfachten Neuregelung der Kennzeichenmitnahme. Die Reform ermöglicht eine bundesweite Mitnahme des bisherigen Kennzeichens.

Seit 1. April 2015 gibt es eine verschärfte Regelung für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen. Diese werden nur noch zugeteilt, wenn das Fahrzeug der Zulassungsbehörde bekannt ist und eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt.