Mit der Änderung des Namens auf dem Führerschein befassen sich die Fahrerlaubnisbehörden. Die Namensänderung wird nur auf Wunsch vorgenommen und ist nicht obligatorisch. Egal ob Sie heiraten, sich scheiden lassen oder aus sonstigen Gründen Ihren Namen ändern - er muss auf dem Führerschein nicht angepasst werden.
Wünschen Sie trotzdem die Eintragung Ihres neuen Namens im Führerschein, steht dem selbstverständlich nichts im Wege. Bestenfalls haben Sie die Namensänderung bereits bei der Einwohnerbehörde vorgenommen, so dass Sie sich mit Ihrem geänderten Personalausweis bei der Fahrerlaubnisbehörde ausweisen können. Ansonsten lässt sich die Namensänderung beispielsweise in Form einer Heiratsurkunde belegen.
Verfügen Sie über den EU-Führerschein, benötigt die Ausstellung eines neuen Führerscheins mit geändertem Namen üblicherweise drei bis vier Wochen. Bei alten Führerscheinen im Papierformat (den grauen bzw. rosafarbenen "Lappen") dauert die Namensänderung etwas länger.
Wurde der Führerschein in einem anderen Zulassungsbezirk ausgestellt, benötigen die Führerscheinstellen einen Auszug aus dem Führerscheinregister des vorherigen Bezirkes. Den Auszug erhalten Sie problemlos auf Anfrage von der Führerscheinstelle, die den Führerschein zuletzt erstellt hat. Die Beantragung muss persönlich durch den Antragsteller erfolgen, da die Unterschrift benötigt wird.
Für die Eintragung der Namensänderung benötigt die Kfz-Zulassungsstelle folgende Dokumente: