Auto verkaufen

Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, ist es empfehlenswert, dass Sie sich umfassend über die Formalitäten und die benötigten Dokumente für den Fahrzeugverkauf informieren. Ebenso wichtig ist die Klärung darüber, ob Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden oder nicht. Weiterhin finden Sie hier hilfreiche Tipps, mit denen Sie sich als Verkäufer absichern können.

Zusätzlich finden Sie bei uns eine Vorlage für einen Kaufvertrag, die Sie direkt ausdrucken können.

Der Kaufvertrag

Der Vertrag regelt die Übergabe des Fahrzeugs zu bestimmten Konditionen und legt den Kaufpreis fest. Er wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterzeichnet. Unbedingt im Kaufvertrag festzuhalten sind die folgenden Angaben:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Käufers
  • Vom Käufer unterzeichnete Bestätigung über die
    • Übergabe der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bei älteren Fahrzeugen)
    • Kennzeichenschilder (bei angemeldeten Fahrzeugen)
  • die Übergabe der Prüfbescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU), falls diese bereits durchgeführt wurde

Auto verkaufen – an- oder abgemeldet?

Wir empfehlen Ihnen das Fahrzeug vor dem Autoverkauf bei einer Kfz-Zulassungsstelle abzumelden. Alternativ können Sie dem Käufer das noch angemeldete Auto übergeben. Hierbei kann es jedoch vorkommen, dass der Käufer das Auto nach Erhalt nicht ummeldet. Sollte das Fahrzeug dann in einen Unfall oder eine Straftat verwickelt sein, könnten sich hieraus auch negative Konsequenzen für Sie ergeben. Eine weitere Möglichkeit ist, die Fahrzeugübergabe im Rahmen der Ummeldung bei der Zulassungsstelle durchzuführen.

Zulassungsstelle informieren

In jedem Fall senden Sie der Kfz-Zulassungsstelle nach dem Autoverkauf so bald wie möglich eine Kopie des Kaufvertrages zu. Sie müssen hierzu nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Es reicht aus, wenn Sie die Kopie des Vertrags per Fax oder Post verschicken. Sobald der Vertrag bei der Zulassungsstelle eingeht, veranlasst diese die steuerliche Abmeldung des verkauften Fahrzeugs. Weiterhin müssen Sie den Kaufvertrag an Ihre Kfz-Versicherung übermitteln, um den Verkauf zu bestätigen.

So sichern Sie sich beim Autoverkauf ab

Vertrauen ist gut, aber gerade beim Autokauf sollten Sie nicht unvorsichtig sein und sich richtig absichern. Bestehen Sie auf einer Barzahlung des Kaufpreises. So findet bei der Fahrzeugübergabe ein fairer Austausch statt. Sie erhalten Ihr Geld und der Käufer das Fahrzeug. Bei einer Ratenzahlung oder einem Scheck können sich Probleme ergeben und möglicherweise bekommen Sie nicht den kompletten Kaufpreis ausgezahlt. Bei einer Probefahrt des Käufers sollten sie unbedingt darauf achten, dass dieser über den benötigten Führerschein verfügt. Zur Sicherheit begleiten Sie den Käufer bei der Probefahrt, dann können Sie auch auf eventuelle Fragen direkt eingehen. Weiterhin sind Sie rechtlich verpflichtet Mängel oder Schäden des Fahrzeugs beim Verkauf darzulegen.

Besonderheiten beim Auto verschenken

Wenn Sie ein Auto verschenken, müssen Sie neben der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle auch das Finanzamt informieren, da je nach Wert des Fahrzeugs die Schenkungssteuer berechnet wird.