Möchten Sie Ihr Auto verkaufen, ist es empfehlenswert, das Fahrzeug vor dem Autoverkauf bei einer Kfz-Zulassungsstelle abzumelden. Alternativ können Sie dem Käufer auch das noch angemeldete Auto übergeben. Hierbei kann es jedoch vorkommen, dass der Käufer das Auto nach Erhalt nicht ummeldet. Sollte das Fahrzeug dann in einen Unfall oder gar eine Straftat verwickelt werden, könnten sich hieraus auch negative Konsequenzen für Sie ergeben.
Sollte eine vorherige Abmeldung vor dem Autoverkauf dennoch nicht möglich oder gewünscht sein, senden Sie sowohl der Kfz-Zulassungsstelle als auch Ihrer Finanzbehörde nach dem Autoverkauf so bald wie möglich eine Kopie des Kaufvertrages zu. Der Vertrag über den Autoverkauf sollte sowohl die wichtigsten Daten des Käufers als auch die Übergabe der Fahrzeugpapiere beinhalten und vom Käufer persönlich unterschrieben worden sein.
Wenn Sie ein Auto verschenken, müssen Sie neben der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle auch das Finanzamt informieren, da je nach Wert des Fahrzeugs die Schenkungssteuer berechnet wird.