Wenn Sie Fahrzeughalter sind und in einen anderen Kreis ziehen, müssen Sie Ihr Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug bei einer Kfz-Zulassungsstelle des neuen Zulassungsbezirks ummelden. Eine Abmeldung bei der bisher zuständigen Zulassungsstelle ist nicht notwendig. Da sich durch den Kreiswechsel in der Regel auch das Kennzeichenkürzel ändert, erhalten Sie bei der Ummeldung eine neue Kennzeichenkombination. Zudem wird Ihre neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben eine Sonderregelung für einen Umzug außerhalb des Zulassungsbezirkes eingeführt. Wer innerhalb dieser Bundesländer umzieht, kann sein altes Kennzeichen behalten, auch wenn beim Umzug der Kreis gewechselt wird. Die Anschrift muss selbstverständlich trotzdem in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Für ein persönliches Wunschkennzeichen können Sie den Reservierungsdienst der Kfz-Zulassungsstellen nutzen. Das Kennzeichen kann telefonisch, vor Ort und in einem Großteil der Zulassungsbehörden auch online zusammengestellt und vorgemerkt werden. Das Wunschkennzeichen kostet den Fahrzeughalter 10,20 Euro bei Zuteilung in der Zulassungsstelle und erhöht sich auf 12,80 Euro bei vorheriger Reservierung.