Auto ummelden mit Kreiswechsel

Kennzeichen behalten oder nicht - Sie haben die Wahl

Wenn Sie Fahrzeughalter sind und in einen anderen Kreis ziehen, müssen Sie Ihr Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug bei einer Kfz-Zulassungsstelle des neuen Zulassungsbezirks ummelden. Eine Abmeldung bei der bisher zuständigen Zulassungsstelle ist nicht notwendig. Da sich durch den Kreiswechsel in der Regel auch das Kennzeichenkürzel ändert, erhalten Sie bei der Ummeldung bisher eine neue Kennzeichenkombination.

Seit Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme und Fahrzeughalter können ihr Kennzeichen bei einem Kreiswechsel behalten. Für den Eintrag der neuen Anschrift in die Fahrzeugpapiere müssen Sie jedoch trotzdem die Zulassungsstelle aufsuchen.

Wer sein Fahrzeug wie bisher, mit Kennzeichenwechsel, ummelden möchte, kann dies natürlich weiterhin tun.

Benötigte Unterlagen zum Auto ummelden

Wer ein Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug (ohne Kennzeichenmitnahme) ummelden möchte, muss bei der neu zuständigen Kfz-Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorlegen:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung 
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige VB-Nummer) 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer 
  • Kennzeichenschilder: falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter 
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug (sofern eingetragen)

Bei Umzug – Wunschkennzeichen

Viele Fahrzeughalter entscheiden sich beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk für ein persönliches Wunschkennzeichen. Das Kennzeichen kann telefonisch, vor Ort oder auch online vorgemerkt werden. Das Wunschkennzeichen kostet den Fahrzeughalter 10,20 Euro bei Zuteilung in der Zulassungsstelle. Der Preis erhöht sich auf 12,80 Euro bei vorheriger Reservierung.