Vorübergehende und endgültige Kfz-Stilllegung

Bis März 2007 konnten sich Fahrzeughalter noch zwischen einer vorübergehenden und einer endgültigen Stilllegung ihres Kfz entscheiden. Mittlerweile ist diese Unterscheidung hinfällig. Das Fahrzeug wird seitdem nach Abmeldung für die Dauer von sieben Jahren vorübergehend stillgelegt und gilt erst danach als endgültig aus dem Verkehr gezogen.

Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist kann das Auto jederzeit erneut angemeldet werden. Hierfür muss bei der Kfz-Zulassungsstelle lediglich der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung erbracht werden, sofern diese zwischenzeitlich fällig war.

Auto endgültig stilllegen

Wenn Sie Ihr Auto endgültig stilllegen lassen wollen, benötigen Sie einen Nachweis über die Verwertung des Fahrzeugs. Die Verwertung kann nur bei einem zertifizierten Autoverwertungsbetrieb erfolgen. Nach Vorlage des Nachweises wird das Kfz endgültig stillgelegt und die Fahrzeugdaten gelöscht.

Benötigte Unterlagen zur Stilllegung des Autos

Die Kfz-Stilllegung erfolgt nach Vorlage folgender Dokumente bei der Kfz-Zulassungsstelle:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder
  • Nachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes