Auto abmelden im gleichen Kreis

Die Abmeldung eines Kfz kann grundsätzlich in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland durchgeführt werden, gestaltet sich jedoch bei einem kreiszugehörigen Fahrzeug etwas kostengünstiger. Der Begriff „Abmeldung“ ist mittlerweile überholt. Heute ist von der sogenannten Außerbetriebsetzung die Rede. Alle relevanten Infos zu diesem Thema erhalten Sie nachstehend.

Vorübergehende und endgültige Stilllegung:
Unterscheidung besteht nicht mehr

Die frühere Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Stilllegung gibt es nicht mehr. Nach dem Abmelden bzw. Außerbetriebsetzen bei der Kfz-Zulassungsstelle wird das Auto für die Dauer von 7 Jahren vorübergehend stillgelegt. Läuft die 7-Jahres-Frist ab und das Fahrzeug wird nicht wieder zugelassen, bedarf es für eine erneute Anmeldung einer Vollabnahme durch eine technische Prüfstelle. Innerhalb der 7 Jahre kann das Fahrzeug jederzeit mit einer gültigen Hauptuntersuchung zum Verkehr wieder zugelassen werden. Der Gesetzgeber hat dahin gehend die Kfz-Abmeldung sowie die Wiederzulassung für den Fahrzeughalter vereinfacht. Eine endgültige Stilllegung des Fahrzeugs ist nur dann möglich, wenn der Fahrzeughalter einen Nachweis über die Verschrottung bei einem zertifizierten Verwertungsbetrieb vorlegen kann.

Außerdem bieten die Kfz-Zulassungsstellen neben dem Wunschkennzeichen die Reservierung des bisherigen Kennzeichens bei Abmeldung für die Dauer von 12 Monaten an. Die Nutzung dieses Dienstes lohnt sich für diejenigen Fahrzeughalter, die das Fahrzeug innerhalb des folgenden Jahres wieder zulassen und das alte Kennzeichen erneut erhalten möchten. Wird der Reservierungsservice nicht genutzt, wird das Kennzeichen wieder frei und kann einem anderen Fahrzeug zugeteilt werden.

Benötigte Unterlagen zum Auto abmelden im gleichen Kreis

Ein kreiszugehöriges Fahrzeug kann mit den folgenden Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet bzw. außer Betrieb gesetzt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Nur bei Verschrottung: Verwertungsnachweis eines anerkannten Verwertungsbetriebs

Je nach Kommune werden für die Außerbetriebsetzung Gebühren im Bereich von 7 bis 9 Euro fällig. Die Kfz-Versicherung wird im Übrigen automatisch über diesen Vorgang informiert, weshalb Sie keine weiteren Schritte unternehmen müssen.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.