Auto abmelden in anderem Kreis

Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kann bundesweit in jeder Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Es ist nicht nötig, hierfür die Zulassungsstelle aufzusuchen, bei der das Auto derzeit geführt wird. Jedoch erhöhen sich bei einer kreisfremden Kfz-Abmeldung die Bearbeitungskosten aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes. Wie sich der Ablauf darstellt und was sonst zu diesem Thema beachtenswert ist, lesen Sie auf dieser Seite.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung

Die Fahrzeug-Abmeldung in einem anderen Kreis kann nach Vorlage folgender Dokumente getätigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Zusätzlich bei einer Fahrzeug-Verwertung (Verschrottung)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Verwertungsnachweis

Bei einer kreisfremden Außerbetriebsetzung ist es im Übrigen nicht möglich, die bisherigen Kennzeichen zu reservieren. Diese Option besteht nur, wenn Sie die zuständige Zulassungsstelle Ihres Bezirks aufsuchen.

Kosten für die kreisfremde Kfz-Abmeldung

Die Gebühren für die Fahrzeug-Abmeldung in einem anderen Kreis können je nach Zulassungsbezirk und Bundesland variieren. Für eine Außerbetriebsetzung werden ca. 8 Euro fällig. Bei einer gleichzeitigen Verwertung des Fahrzeugs liegen die Gebühren bei rund 13 bis 25 Euro, je nachdem ob der Verwertungsnachweis direkt oder später bei der Behörde vorgelegt wird.

Stilllegungsvermerk

Seit 2005 befindet sich der Nachweis über die Stilllegung des Fahrzeugs auf der Zulassungsbescheinigung Teil I. Vorher wurde der Vermerk über die Stilllegung noch auf einem gesonderten Papier ausgestellt. Die Fahrzeugpapiere werden Ihnen nach Eintragung des Vermerkes wieder ausgehändigt. Zusätzlich müssen die Autokennzeichen in der Kfz-Zulassungsstelle zwecks Entwertung vorgelegt werden.

Vorübergehende Stilllegung

Ein wichtiger Punkt für die Kfz-Abmeldung ist, dass der Fahrzeughalter nicht mehr darüber entscheiden muss, ob das Auto nur vorübergehend oder doch endgültig stillgelegt werden soll. Der Wegfall dieser Unterscheidung hat den Verwaltungsaufwand um einiges verringert.

Das abgemeldete Auto wird erst nach sieben Jahren endgültig außer Betrieb gesetzt. Innerhalb dieser Frist kann es mit einem gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung jederzeit wieder angemeldet werden. Möchten Sie das Auto nach Ende der Frist erneut anmelden, muss hingegen eine Vollabnahme durch einen technischen Prüfdienst (TÜV, Dekra) erfolgen.

Endgültige Stilllegung

Steht von vorneherein fest, dass das Fahrzeug nicht erneut zugelassen werden kann, was nur bei einer Verschrottung der Fall ist, benötigen die Kfz-Zulassungsstellen einen sogenannten Entsorgungsnachweis. Der Nachweis wird von zertifizierten Entsorgungsbetrieben ausgestellt, nachdem Ihr Auto dort verwertet wurde.