Wechselkennzeichen

Am 1. Juli 2012 wurde das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Es ermöglicht die Zulassung von zwei Fahrzeugen auf eine Kennzeichennummer. Von den Fahrzeugen, die mit diesem Kennzeichen zugelassen werden, darf immer nur eines am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug, das nicht gefahren wird, auf privatem Gelände abgestellt werden.

Mit der Einführung wurde ein zunehmender Anteil an Zweitwagen erwartet. Da jedoch die steuerlichen Vorteile nicht umgesetzt wurden, blieb der Ansturm auf das Wechselkennzeichen aus.

Für welche Fahrzeuge wird ein Wechselkennzeichen ausgestellt?

Das Wechselkennzeichen wird sowohl für Pkw und Wohnmobile als auch für Anhänger und Motorräder angeboten. Die Ausstellung ist für einzeilige, zweizeilige und für Motorradkennzeichen möglich. Die Bedingung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche EU-Fahrzeugklasse fallen und das Kennzeichen die gleichen Maße hat. Wechselbare Kennzeichen können also nicht für ein Motorrad und einen Pkw ausgestellt werden.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind folgende Kennzeichentypen: rote Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.

Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?

Das Wechselkennzeichen setzt sich aus zwei unterschiedlichen Teilen zusammen. Es gibt einen mobilen Teil, auf dem sich die Zulassungsplakette, das Ortskürzel, sowie die Buchstaben- und ein Teil der Zahlenkombination befinden. Dieser Teil des Kennzeichens wird an dem Fahrzeug angebracht, mit dem Sie am Straßenverkehr teilnehmen.

Dahinter gibt es an jedem der beiden Fahrzeuge einen fest montierten Kennzeichenteil mit der Plakette zur Hauptuntersuchung und der letzten Zahl der Nummernkombination. Nur wenn beide Teile am Fahrzeug angebracht sind, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung mit Wechselkennzeichen

Eigentlich sollte das Wechselkennzeichen Besitzern mehrerer Fahrzeuge enorme Kostenvorteile bringen, da ursprünglich nur die Steuer für das größte Fahrzeug mit dem höchsten Verbrauch gezahlt werden sollte. Letztlich blieb die Steuerpflicht jedoch für beide Fahrzeuge bestehen und die Fahrzeughalter können nun lediglich von niedrigeren Versicherungsbeiträgen profitieren.

Bei der Auswahl der Versicherung für Ihre Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen sollten Sie sich die Mühe machen und Preise vergleichen. Denn hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den Versicherern. Prüfen Sie am besten auch, ob nicht zwei einzelne Versicherungen möglicherweise günstiger sind als eine Versicherung mit dem Wechselkennzeichen.

Kosten für das Wechselkennzeichen

Für die Zulassung eines wechselbaren Kennzeichens entstehen Ihnen Kosten von ca. 105 Euro. Etwa 65 Euro werden für die Verwaltungsgebühren der Zulassungsbehörde fällig und rund 40 Euro für die Nummernschilder.

Wechselkennzeichen – Bußgeld bei falscher Nutzung

Wenn Sie mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen fahren, müssen Sie ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Stellen Sie das Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen im öffentlichen Raum ab, kostet Sie das 40 Euro.

Fazit zum Wechselkennzeichen

Mit der Einführung des neuen Kennzeichens sollte die Automobilindustrie angekurbelt und vor allem der Verkauf umweltfreundlicher Elektroautos gefördert werden. Daraus wurde jedoch nichts. Entgegen der vorherigen Erwartungen besteht nur eine sehr geringe Nachfrage nach den wechselbaren Kennzeichen. Das liegt vor allem daran, dass die erhoffte Steuervergünstigung doch nicht umgesetzt wurde.

Den einzigen Kostenvorteil haben die Besitzer bei der Kfz-Versicherung. Aber auch hier sollten Sie Preise vergleichen und prüfen, ob sich ein Wechselkennzeichen lohnt. Die Vorteile scheinen für die meisten Fahrzeughalter zu gering zu sein und sie entscheiden sich dagegen.