Das Wechselkennzeichen ermöglicht die Zulassung von bis zu drei Fahrzeugen auf eine Kennzeichennummer. In der Schweiz und in Österreich ist das Wechselkennzeichen bereits seit einigen Jahren erhältlich. Ab Mitte 2011 soll es auch in Deutschland endlich so weit sein. Mit der Einführung des neuen Kennzeichens soll die Automobilindustrie angekurbelt und vor allem der Verkauf umweltfreundlicher Elektroautos gefördert werden.
Von den Fahrzeugen, die mit dem Wechselkennzeichen zugelassen werden, darf immer nur eines am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Daher lohnt sich das Wechselkennzeichen nicht für Fahrzeuge, die gleichzeitig genutzt werden sollen. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge, die nicht gefahren werden, auf privatem Gelände abgestellt werden.
Sicher ist, dass das Wechselkennzeichen in Deutschland für Pkw angeboten wird. Ob diese neue Art der Zulassung auch für andere Fahrzeuge, wie Motorräder oder Lkw, gelten soll, ist noch nicht geklärt. Auch die praktische Ausführung des Wechselkennzeichens ist weiterhin offen. Eine mögliche Variante wäre, die Fahrzeuge mit einem festen und einem austauschbaren Kennzeichen auszustatten. Hierdurch kann der austauschbare Teil immer an dem Fahrzeug befestigt werden, das zu dem Zeitpunkt benutzt werden soll. An dem festen Nummernschild könnte weiterhin der Nachweis der Hauptuntersuchung für das jeweilige Fahrzeug vermerkt werden.
Die Ausgestaltung der Versicherungsbeiträge bleibt den Versicherungsunternehmen größtenteils selbst überlassen. Daher ist noch unklar, wie hoch die Prämien sein werden. Höchstwahrscheinlich wird die Haftpflichtversicherung jedoch nur für das Fahrzeug der höchsten Typklasse fällig. Die Kaskoversicherung muss nach wie vor für jedes Fahrzeug einzeln abgeschlossen werden.