Versicherungskennzeichen

Betroffene Fahrzeuge, Aufbau und Beantragung

Mopeds, Mofas, Trikes und leichte Quads, das heißt Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, müssen ein sogenanntes Versicherungskennzeichen am Heck führen. Hinzu kommen einige andere Fahrzeugarten, die wir in diesem Artikel auflisten. Das Kennzeichen wird von den Kfz-Versicherungen ausgestellt. Ein Kennzeichen von der Zulassungsbehörde ist für Kleinkrafträder infolgedessen nicht notwendig. Zwingend ist allerdings, eine Haftpflichtversicherung für Mofa, Moped & Co. abzuschließen.

Aufbau des Versicherungskennzeichens

Das Versicherungskennzeichen, auch als Mopedkennzeichen bekannt, ist aus zwei Zeilen aufgebaut. Oben befindet sich eine zufällig vergebene Nummer aus drei Ziffern. Unten stehen drei Buchstaben, die für die jeweilige Versicherungsgesellschaft stehen. Zur Unterbindung einer erneuten Verwendung des Kennzeichens nach drei Jahren, ist am unteren Rand zusätzlich das gültige Versicherungsjahr angegeben.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

  • Kleinkrafträder (z. B. Mofas, Mopeds, Roller) sowie Quads, Segways und Trikes mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Mofas und Mopeds aus der Ex-DDR mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, sofern diese erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren
  • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt, einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor (FmH)
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis
  • Motorisierte Rollstühle, welche unter Führerscheinklassen M und S fallen

Jährliche Neubeantragung erforderlich

Das Versicherungskennzeichen wird jedes Jahr neu benötigt. Sie erhalten es stets ab dem 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres bei Versicherungsstellen und Banken. Schließen Sie nach dem 1. März die Versicherung ab, erfolgt in der Regel eine anteilige Reduzierung des Beitrags. Wenn keine gültige Versicherung vorliegt, können Sie sich strafbar machen und sind nicht voll versichert!

Bei Wechsel des Versicherungsjahres zum 1. März wechselt das Versicherungskennzeichen seine Schriftfarbe. Diese ist entweder schwarz, blau oder grün auf weißem, reflektierenden Hintergrund.

Zum Vertragsabschluss benötigen Sie folgende Daten:

  • Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN, Fahrgestellnummer)
  • Baujahr
  • Hersteller
  • Antriebsart

Rotes Versicherungskennzeichen zur Überführung

Es gibt zudem rote Versicherungskennzeichen. Diese werden lediglich an Händler ausgehändigt, die den Roller, das Moped oder das Mofa überführen, prüfen oder zur Probe fahren. Privatpersonen erhalten dieses rote Kennzeichen nicht!