Kfz-Kennzeichen der US-Streitkräfte in Deutschland

Bis Ende des Jahres 2005 erhielten Angehörige der US-Streitkräfte, die ihren Armeedienst in Deutschland verübten, ihr Kfz-Kennzeichen über eine US-Behörde ausgestellt. Gemäß internationalem Abkommen mussten diese Fahrzeuge das Kennzeichen "USA" (vor 1962 auch "United States of America" oder "US Forces in Germany") am Fahrzeugheck tragen.

Seit 2000: Unauffälligere Nummernschilder

Aufgrund von Sicherheitsbedenken seitens der Amerikaner wurden mit Zustimmung der deutschen Regierung seit dem Jahr 2000 unauffälliger wirkende und den EU-Schildern nachempfundene Kennzeichen verwendet. Als „Zulassungsbezirk“ wurden die Kombinationen AD (in der normalen Kennzeichengröße) und AF (für kleinere Kennzeichen) verwendet, da dies die ersten freien zweistelligen Kürzel im Alphabet waren.

Alsbald stellte man aber fest, dass sich durch das Kürzel AF leicht ein Bezug zu „American Forces“ oder „Air Force“ herstellen liess. Daraufhin wurde die Buchstaben-Kombination AF nicht mehr zugeteilt, sondern stattdessen das Kürzel HK. Die verschiedenen Kürzel wurden an Privatfahrzeuge der US-Streitkräfte in Deutschland vergeben. Für dienstlich zugelassene Fahrzeuge kam die Kombination IF zum Einsatz.

Trotzdem waren die US-Fahrzeuge weiterhin leicht als solche ausmachbar, bedingt durch die verkleinerte Version der Kennzeichen.

Entsprechende Kennzeichengrößen kamen ansonsten in Deutschland lediglich bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Mopeds zum Einsatz. Nur im Ausnahmefall wurden kleinere Kennzeichenschilder auch Personenkraftfahrzeugen zugeteilt, die nicht genügend Platz für die Standard-Schildergröße boten.

Viele Privatfahrzeuge von Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte waren darüber hinaus bereits von weitem aufgrund ihrer für deutsche Verhältnisse ungewöhnlichen Ausstattung und Erscheinung auszumachen.

Seit 2006: Deutsche Nummernschilder

Seit Dezember 2005 werden alle zu erneuernden Zulassungen mit deutschen Kfz-Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem sich die Militärbasis befindet, versehen. Bei Fahrten ins Nicht-EU-Ausland erfolgt das Anbringen von D-Aufklebern am Heck des Fahrzeugs.

Auf Anweisung der US-Militärbehörden müssen zudem für US-Fahrzeuge typische Merkmale wie zum Beispiel getönte Scheiben oder laute Auspuffe entweder entfernt oder den europäischen Vorschriften angepasst werden. Ansonsten drohen dem Fahrzeughalter Bußgeldstrafen durch die deutschen Behörden. Bei vielen Angehörigen der US-Streitkräfte stößt diese Anweisung allerdings auf Kritik, da sie hierdurch einen Teil der amerikanischen Kultur unterdrückt sehen.