Rotes Kennzeichen für Händler
Analog zum Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen ist auch ein rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Gültigkeit ist jedoch nicht auf nur 5 Tage beschränkt. Darüber hinaus wird es nur an Händler ausgegeben. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Kfz-Werkstätten.
Die Nummer des roten Kennzeichens beginnt stets mit 06. Daher werden die roten Nummernschilder alternativ auch als 06er-Kennzeichen bezeichnet. Anders als bei allen anderen Kennzeichen, wird das rote Kennzeichen keinem Fahrzeug fest zugeordnet. Rote Nummernschilder dürfen nur für den eigenen Betrieb genutzt werden. Das zum roten Kennzeichen gehörige, besondere Fahrzeugscheinheft ist stets mitzuführen.
Voraussetzungen für ein rotes Kennzeichen
- „Zuverlässigkeit“ des Antragstellers, belegbar zum Beispiel durch:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Anmeldung eines Kfz-bezogenen Gewerbebetriebs
- Nachweis des Bedarfs für die Zuteilung des roten Kennzeichens
Erforderliche Antragsunterlagen für ein rotes Kennzeichen
Rote Nummernschilder sind bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu beantragen. Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen:
- Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
- Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
- soweit nicht ein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Kosten für rote Nummernschilder
Die Kosten für ein rotes Kennzeichen lassen sich nicht genau beziffern, da sie zumeist in den Versicherungs-Gesamtpaketen für Kfz-Betriebe enthalten sind.