Rotes Kennzeichen für Händler

Analog zum Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen ist auch ein rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Die Gültigkeit ist jedoch nicht auf nur 5 Tage beschränkt. Darüber hinaus wird es nur an Händler ausgegeben. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Kfz-Werkstätten. 

Die Nummer des roten Kennzeichens beginnt stets mit 06. Daher werden die roten Nummernschilder alternativ auch als 06er-Kennzeichen bezeichnet. Anders als bei allen anderen Kennzeichen, wird das rote Kennzeichen keinem Fahrzeug fest zugeordnet. Rote Nummernschilder dürfen nur für den eigenen Betrieb genutzt werden. Das zum roten Kennzeichen gehörige, besondere Fahrzeugscheinheft ist stets mitzuführen.

Voraussetzungen für ein rotes Kennzeichen

Erforderliche Antragsunterlagen für ein rotes Kennzeichen

Rote Nummernschilder sind bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu beantragen. Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

Kosten für rote Nummernschilder

Die Kosten für ein rotes Kennzeichen lassen sich nicht genau beziffern, da sie zumeist in den Versicherungs-Gesamtpaketen für Kfz-Betriebe enthalten sind. 

Rotes Kennzeichen, rote Nummernschilder: Infos und Kosten
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