Kennzeichen verloren oder gestohlen – was tun?

Sie haben Ihr Kfz-Kennzeichen verloren oder Ihnen wurde gar das Autokennzeichen gestohlen? Wenn die Nummernschilder auf einmal fehlen, tauchen zahlreiche Fragen auf: Dürfen Sie noch weiterfahren? Müssen Sie jetzt sofort zur Polizei oder doch eher zur Zulassungsstelle? Wie bekommt man neue Kennzeichen? Unser Ratgeber hat die Antworten.

Kennzeichen weg: So müssen Sie vorgehen

Stellen Sie einen Kennzeichenverlust fest, ist das natürlich zunächst ein Schock. Es handelt sich jedoch keineswegs um einen Einzelfall. In Deutschland werden jährlich über 100.000 Kennzeichen gestohlen. Hinzu kommen weitere Verluste, weil die Nummernschilder beispielsweise nicht korrekt befestigt waren und sich während der Fahrt gelöst haben.

Werden mit den gestohlenen oder verlorenen Kfz-Kennzeichen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen, ist Ärger vorprogrammiert. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie in einem derartigen Fall zügig handeln. Hierbei unterscheidet sich das Vorgehen je nachdem, ob ein Diebstahl oder ein Verlust vorliegt.

Kennzeichen gestohlen: Erst mal zur Polizei

Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Kennzeichen gestohlen wurden, ist die erste Anlaufstelle stets die Polizei. Erstatten Sie dort umgehend eine Diebstahlanzeige. Sie benötigen hierfür Ihren Personalausweis, eventuell müssen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) vorzeigen.

Sie erhalten in der Polizeidienststelle eine Bescheinigung darüber, dass Sie Anzeige erstattet haben. Informieren Sie an diesem Punkt im Optimalfall auch direkt Ihre Kfz-Versicherung. Übersehen Sie dies, könnten Schäden, welche die Diebe mit Ihren Nummernschildern verursachen, über Ihre Versicherung abgewickelt werden.

Begeben Sie sich im nächsten Schritt zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle, um neue Kennzeichen zu beantragen. Dafür benötigen Sie neben der polizeilichen Anzeigebestätigung folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbestätigung Teil I
  • Zulassungsbestätigung Teil II
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • zweites Kennzeichen (falls noch vorhanden)
  • bei Unternehmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

Sie erhalten nun neue Kennzeichen und Fahrzeugpapiere. Die alte Kombination wird aus Gründen der Sicherheit für zehn Jahre gesperrt.

Kennzeichen verloren: Auf zur Zulassungsstelle

Liegt kein Diebstahl, sondern lediglich ein Kennzeichenverlust vor, ist eine polizeiliche Bescheinigung nicht erforderlich. Sie müssen jedoch bei Ihrer Zulassungsstelle vorstellig werden und eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Häufig erhalten Sie hierfür von der Behörde ein entsprechendes Formular. Neue Kennzeichen und Papiere erhalten Sie dann unter Vorlage oben genannter Dokumente.

Darf man ohne Kennzeichen weiterfahren?

Ist das Autokennzeichen plötzlich weg, dürfen Sie im Grunde nicht weiterfahren. Das Fahren ohne Kennzeichen kann mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden. Die Beamten haben jedoch einen gewissen Ermessensspielraum. Können Sie glaubhaft versichern, dass der Verlust erst gerade eben eingetreten ist, drückt die Polizei eventuell ein Auge zu.

Werden Sie in solch einer Situation tatsächlich angehalten, hilft es in vielen Fällen, wenn Sie vorher ein Pappkennzeichen angebracht haben. Es wird dann deutlich, dass Sie nicht versuchen, Ihre Identität zu verschleiern. Einen Anspruch auf derartige Nachsicht haben Sie jedoch nicht, weshalb die offizielle Empfehlung lautet: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, bis Sie es mit neuen Nummernschildern ausstatten können.

Was tun bei Kennzeichenverlust im Ausland?

Noch komplizierter wird es, wenn Ihnen ein Kennzeichen im Ausland abhanden kommt. Auch hier gilt, dass Sie unverzüglich die Polizei informieren sollten. Sind beide Kennzeichen weg, ist eine Weiterfahrt auch im Ausland nicht gestattet.

Versuchen Sie in solch einem Fall einen Bevollmächtigten zu benennen, der Ihnen Zuhause neue Kennzeichen beantragen kann und eine zügige Lieferung an ihren aktuellen Aufenthaltsort veranlasst. Ist dies nicht möglich, bleibt leider nur der Rücktransport per Lkw oder Anhänger.