Ab dem 15.01.1995 hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit zu wählen, ob er ein Kfz-Kennzeichen mit EU-Kennung, das sogenannte Euro-Kennzeichen, führen möchte. Die Wahlmöglichkeit wurde eingeführt, um zunächst Erfahrungswerte zu sammeln.
fälschungssichere, reflektierende EU-Kennzeichen weist ein blaues Euro-Symbol mit Ländercode („D“ für Deutschland) am linken Rand auf und soll die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten verdeutlichen.
Der Ländercode des EU-Kennzeichens bietet seit dem 01.06.1998 die Möglichkeit, innerhalb der EU sowie in der Schweiz kein spezielles Nationalitätskennzeichen (“D-Schild“) zu führen.
Nach den ersten Erkenntnissen liess sich festhalten, dass die Akzeptanz und praktische Umsetzung äußerst positiv war. Somit wurde die Wahlmöglichkeit abgesetzt und ab dem 01.11.2000 ausschließlich EU-Kennzeichen ausgegeben. Fahrzeughalter, die noch die „alten“ Kennzeichen führen, sind zu keinem Zwangstausch verpflichtet.