Bestimmte von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Firmen:
natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
bei Minderjährigen: zusätzlich schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise
Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
Datenbestätigung nach Muster 2d (wenn der Zulassungsbehörde keine Typdaten zur Verfügung stehen, erhältlich beim Händler über den Hersteller)
Versicherungsbestätigung
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
Die mitzubringenden Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein.