Ab dem 15.01.1995 hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit zu wählen, ob er ein Euro-Kennzeichen führen möchte. Die Wahlmöglichkeit wurde eingeführt, um zunächst Erfahrungswerte zu sammeln.
Zum 01.06.1998 ist es möglich, innerhalb der EU sowie in der Schweiz kein spezielles Nationalitätskennzeichen (“D-Schild“) zu führen - vorausgesetzt, das Fahrzeug ist mit dem Euro-Kennzeichen ausgestattet.
Nach den ersten Erkenntnissen lies sich festhalten, dass die Akzeptanz und praktische Umsetzung äußerst positiv war. Somit wurde die Wahlmöglichkeit abgesetzt und ab dem 01.11.2000 ausschließlich Euro-Kennzeichen ausgegeben. Fahrzeughalter, die noch die „alten“ Kennzeichen führen, sind zu keinem Zwangstausch verpflichtet.