Wunschkennzeichen reservieren
Nicht-behördliches Info- und Serviceportal zu Wunschkennzeichen und Kfz-Zulassung

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie, wenn Sie ein nicht zugelassenes oder ein bisher in Deutschland zugelassenes, aber vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug selbsttätig ins Ausland ausführen möchten.

War das Fahrzeug bislang zugelassen, werden die Kennzeichen entstempelt, der Fahrzeugbrief entwertet sowie der Fahrzeugschein eingezogen. Im Anschluss wird das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung zugeteilt, maximal jedoch für den Zeitraum von einem Jahr.

Das Kfz muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Der Fälligkeitstermin für die nächste Hauptuntersuchung darf dabei nicht vor Ablauf des Ausfuhrkennzeichens liegen . Ist dies dennoch der Fall, wird ein Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Verkehrstauglichkeit benötigt.

Wird das Ausfuhrkennzeichen für länger als drei Monate vergeben, wird das Kfz ab Zuteilung des Kennzeichens für den gesamten Zeitraum bis zum Ablauf (maximal ein Jahr) kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

Erforderliche Unterlagen


© 2010 netTraders GmbH
Titel dieser Seite: Ratgeber Kfz-Kennzeichen - Ausfuhr-Kennzeichen